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Impressum

Das Impressum von Print-Publikationen, die der LWL maßgeblich herausgibt, ist grundsätzlich anhand untenstehender Angaben aufzubauen. Grundlage hierfür ist das Landespressegesetz.

Für reine Online-Publikationen ist wie für Internetseiten das Telemediengesetz relevant und bei journalistischen und redaktionellen Inhalten sind darüber hinaus die Regelungen des Medienstraatsvertrags zu beachten.

Aufbau und Inhalte des Impressums

Es werden alle beteiligten Firmen und Institutionen namentlich aufgelistet. Besondere Beteiligte können zusätzlich durch das jeweilige Firmenlogo hervorgehoben werden.

Bei  reinen Online-Publikationen, die z.B. auf dem Internetauftritt einer LWL-Abteilung / Einrichtung als Teil ihres Informationsangebots eingestellt werden, können die Angaben außer Druck und Auflage als Kontaktinfo übernommen werden; jedoch gelten hier andere gesetzliche Grundlagen für das Impressum. Solche Publikationen werden als Bestandteil des Internetauftritts gewertet und es genügt in der Regel, wenn das pdf einen Direktlink zum Impressum der entsprechenden Internetseite enthält (Überschrift „Impressum des Internetauftritts“, dann folgt ein Direktlink auf das entsprechende Impressum des Angebots der Abteilung/Einrichtung).

Werden Print-Publikationen auch online veröffentlicht, kann auf den Online-Publikationen in diesem Sinne ebenso ein Link auf das Impressum der entsprechenden Website aufgenommen werden. Das Rechtsreferat bietet auf seinen Intranetseiten eine Arbeitshilfe zum Erstellen von Impressumangaben für Webseiten an. Auf LWL-Webseiten im CMS Django wird standardmäßig in der Fußzeile das Impressum des jeweiligen Internetauftritts  eingefügt bzw. verlinkt. Dies enthält zum Teil LWL-weit gültige Angaben, muss aber in einigen Abschnitten für den jeweiligen Internetauftritt  angepasst werden. Dies übernimmt die Redaktion der jeweiligen Dienststelle.
 

Beispiel Impressum Print-Publikation